Dienstag, 5. Mai 2009
Thema: Hinweise


Dass ich die deutsche Unternehmung zum Schutze der Jugend für eine ausgewiesen absurde, alberne und hoch-paranoide Veranstaltung halte, dürfte sich mittlerweile rumgesprochen haben. Und da mit dem heute veröffentlichten dritten Teil Hans Schmids Artikelreihe "Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen" abgeschlossen wurde, möchte ich nun auch gerne auf diese höchst lesenswerte Reihe verlinken:

» Teil 1
» Teil 2
» Teil 3

Schmid, der sich auf Telepolis häufiger mit dem klassischen Gruselfilm befasst und über den Horrorfilm promoviert hat, beschreibt hier, ausgehend von seinem bassen Erstaunen darüber, dass Mario Bavas Slasherklassiker A Bay of Blood in Deutschland indiziert (genauer: sogar beschlagnahmt) ist, die Abgründe, die sich auftun, wenn man ganz einfach als interessierter Erwachsener einen vor Unzeiten indizierten Horrorfilm beschaffen möchte.

Nun wäre das alleine noch nicht spannend. Doch Schmid beschreibt mit wacher Beobachtungsgabe und in vielen mäandernden Ausführungen, was die vermeintlich so harmlose Praxis des Filmindizierens mit einer Filmkultur anrichtet und warum dieser Praxis grundfalsche Parameter zugrunde liegen. Das ist nicht direkt echauffierte Trotz-Rhetorik, die Schmid dazu anbringt; für den Artikel ist das von Gewinn, zumal einige erhellende Anekdoten aus der Geschichte der Medienregulierung noch ein zusätzliches, ganz besonderes Schlaglicht auf heutige Diskurse werfen.

An die "Geschwindigkeit" des Textes, der sehr vorsichtig Schritt für Schritt vorgeht, muss man sich zwar gewöhnen. Ich habe jedenfalls alle drei Teile komplett und mit Gewinn gelesen.


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