06. September 05 | Autor: thgroh | 0 Kommentare | Kommentieren
Pogo-Partei-Spot «geschmacklos», aber zulässig
Das Oberverwaltungsgericht sah in den Bildern weder eine offensichtliche Verletzung der Menschenrechte noch des Jugendschutzes. Solche Verstöße hatte der WDR für die ARD geltend machen wollen.
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