Bei Telepolis schreibt Matthias Huber über die nächste Eskalationsstufe der Maulkorbstrategen unter den Filmverleihern: Wer die Pressevorführung eines in Bälde startenden, mutmaßlich recht uninteressanten Blockbusters, der absurderweise ohnehin als illegale Workprint-Kopie im Netz zirkuliert, besuchen will, verpflichtet sich nicht nur, ein Embargo einzuhalten, sondern darüber hinaus auch, "private Meinungsäußerungen" abseits journalistischer Plattformen auch in "neuen Medien" zu unterlassen. Wer fortan also bei twitter ein saloppes "Leude, der Film is Scheiße" fallen lässt, darf sich des ewigen Grolls einiger PR-Praktikanten und Herren in grauen Anzügen ziemlich sicher sein.
Eigentlich kann man dazu nicht mehr allzu viel schreiben. Es versteht sich von selbst, dass solche panischen Aktionen vor allem Ausdruck von Angst und ziemlich dümmlich sind, dass die aus solchen Bestrebungen resultierenden Konsequenzen glasklar auf der Hand liegen sollten. Illegale Manöver sind zwar schon wegen möglicher strafrechtlicher Konsequenzen nicht ratsam, letzten Endes muss dies aber jeder mit sich selbst ausmachen (und schlussendlich scheint dem Verleiher das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung auch nicht direkt wichtig zu erscheinen); auf der anderen Seite gibt es aber die Möglichkeit, Fake-Reviews zu veröffentlichen. Oder die Pressevorführung gar nicht erst zu besuchen. Es gibt die Möglichkeit, den Film an der Kinokasse schlicht zu ignorieren. Man kann als Journalist auch einfach keine Filmbesprechung schreiben - oder stattdessen zum Starttermin vor allem Artikel über diese um sich greifende Praxis veröffentlichen (gerade letzteres fände ich mal ziemlich hübsch - hallo, taz, welt, SZ, FAZ, FR und ja, hallo auch an uns drei Perlentaucher-Kritiker!)
Ich glaube jedenfalls, der Film ist scheiße und nicht sehenswert. Und da ich den FIlm weder gesehen, noch irgendeine lächerlicher Erklärung unterschrieben habe, ist mir diese private Meinung zu äußern wohl kaum verboten.
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Was ich meine, ist ja auch die Frage, was am Ende rechtlich schwerer wiegen würde: das Brechen des Vertrags oder das Eingestehen, eine im Netz zirkulierende "illegale Workprint-Kopie" konsumiert zu haben (ohne weiteren Kommentar darüber, wie man an die rangekommen sei, also per einfachem Download oder per weiterverteilendem P2P).
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Als mit-Nichtunterzeichner auch von mir die völlig aus der Luft gegriffene Vermutung: Wird halt ein weiterer Drecksfilm sein.
Prinzipiell wäre ich bei solchen Sachen fürs ignorieren...
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