Thema: Kinokultur
Der Jugendschutz in Deutschland bleibt ein Ärgernis: Wie man bei Hard Sensations gerade erfährt, wurde William Friedkins Killer Joe und John Hyams' (in dem Actionfilm zugeneigten cinephilen Kreisen gerade für Furore sorgendem) Universal Soldier: Day of Reckoning die FSK-Freigabe verwehrt. Gerade im ersten Fall ist es hochgradig ärgerlich, da selbst eine geschnittene, für eine 18er Freigabe vorgelegte Fassung unter Hinweis auf weiteren Kürzungsbedarf moniert wurde. (Wer den Film in Deutschland ungeschnitten sehen will, muss damit unbedingt auf die ungeprüfte Fassung des Films zurückgreifen, die in den Videotheken steht!)

Dies ist nicht allein deshalb ärgerlich, weil sich Friedkin mit Killer Joe meines Erachtens auf neuem Formhoch befindet und es anstands- und respektlos sondergleichen ist, einem gefeierten Meisterregisseur ins Werk zu pfuschen. Es ist vor allem auch deshalb ärgerlich, da sich Kürzungsauflagen für eine 18er-Fassung tatsächlich nur noch als Erwachsenenbevormundung begreifen lassen. Warum aber in Dreiteufelsnamen sollte ein Gremium, in dem sich auch Kirchenvertreter, etc., befinden, darüber entscheiden, was sich ein erwachsener Mensch ansehen darf - solange es sich dabei um eindeutig fiktionale Werke handelt, man also davon ausgehen darf, dass der gezeigten Gewalt keine reale zugrunde liegt?

Es gibt faktisch keine Begründung dafür. Außer natürlich einer: Ein Film, der über eine FSK-Freigabe verfügt, ist de facto indizierungssicher. Womit sich der Kreis schließt: Nicht nur sollte es keine Kürzungsauflagen für FSK18er-Anträge geben, sondern auch keine BpjM.

(und ärgerlich bis da hinaus ja eh schon, dass im Falle von Killer Joe mit einem Kinostart schon gar nicht mehr zu rechnen ist)


° ° °




kommentare dazu:





To prevent spam abuse referrers and backlinks are displayed using client-side JavaScript code. Thus, you should enable the option to execute JavaScript code in your browser. Otherwise you will only see this information.


...bereits 4393 x gelesen