Thema: Kinokultur
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Die FSK hat mal wieder zur Überarbeitung gebeten. Corpus Delicti ist der heute startende Hostel 2. Sicher, geschnitten hat ihn die FSK nun nicht; doch wenn einer ungeschnittenen Filmfassung die schon aus juristischen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Gründen notwendige Freigabe selbst noch für Erwachsene verwehrt wird, was bleibt einem da noch anderes übrig als eben die Schere anzusetzen? Die FSK ist und bleibt in solchen Fällen eine Instanz der Vorabzensur.
Fünf Minuten des Films fehlen. Fünf Minuten, die zu sehen die FSK einem erwachsenen Menschen nicht zutraut. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Film nun sehen möchte oder nicht, ob einem das Genre nun passt oder nicht. Mir ganz persönlich ist das auch egal, ob da fünf Minuten drin sind oder nicht - weil ich mir den Film im Kino eh nicht anschauen werde. Trotzdem gibt es nicht den geringsten Grund dafür, dass mir und jedem anderem erwachsenen, also mündigen Bürger eine FSK vorschreibt, in welcher Fassung ich einen Film sehen darf und in welcher nicht. Noch dazu, wenn, wie Kothenschulte in der "FR" schreibt, der Sinn des Werks durch solche Eingriffe in dessen Integrität verzerrt wird - shame on you!
Zweite Baustelle der FSK derzeit: Die Freigabe des Films Nympha, den epiX auf den Markt bringen möchte. Kann man hier im Firmenforum nachlesen. Dem Vernehmen nach (und ich glaube Morris von epiX, den ich persönlich kenne, ohne weiteres) ist der Film zwar nicht ganz ohne, aber keineswegs kontrovers; entsprechend ratlos hockt man nun bei epiX da. Muss man eben nochmal prüfen lassen (kostet Geld), auf eine andere Kommission hoffen, oder eben den Film kürzen. Und da das Verfahren der FSK so transparent wie ein Moortümpel ist, muss man eben auf gutglück kürzen. Was für eine Saubande.
Fünf Minuten des Films fehlen. Fünf Minuten, die zu sehen die FSK einem erwachsenen Menschen nicht zutraut. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Film nun sehen möchte oder nicht, ob einem das Genre nun passt oder nicht. Mir ganz persönlich ist das auch egal, ob da fünf Minuten drin sind oder nicht - weil ich mir den Film im Kino eh nicht anschauen werde. Trotzdem gibt es nicht den geringsten Grund dafür, dass mir und jedem anderem erwachsenen, also mündigen Bürger eine FSK vorschreibt, in welcher Fassung ich einen Film sehen darf und in welcher nicht. Noch dazu, wenn, wie Kothenschulte in der "FR" schreibt, der Sinn des Werks durch solche Eingriffe in dessen Integrität verzerrt wird - shame on you!
Zweite Baustelle der FSK derzeit: Die Freigabe des Films Nympha, den epiX auf den Markt bringen möchte. Kann man hier im Firmenforum nachlesen. Dem Vernehmen nach (und ich glaube Morris von epiX, den ich persönlich kenne, ohne weiteres) ist der Film zwar nicht ganz ohne, aber keineswegs kontrovers; entsprechend ratlos hockt man nun bei epiX da. Muss man eben nochmal prüfen lassen (kostet Geld), auf eine andere Kommission hoffen, oder eben den Film kürzen. Und da das Verfahren der FSK so transparent wie ein Moortümpel ist, muss man eben auf gutglück kürzen. Was für eine Saubande.
° ° °
kommentare dazu:
soilworker,
Donnerstag, 14. Juni 2007, 18:12
Dazu passt dann auch, dass Deutschland von Flickr mit Zensurstaaten wie Hongkong, Korea und Singapur zusammengelegt wird: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91085
Als einziges westliches Land wohlgemerkt.
Als einziges westliches Land wohlgemerkt.
thgroh,
Donnerstag, 14. Juni 2007, 18:48
Was für eine Rumgearsche, unglaublich.
Dazu passt die gestrige Meldung, dass es wohl Initiativen gebe, um den intra-europäischen Umgang mit "Gewaltvideos und Killerspielen" auf eine Weise zu normieren, dass ein Verbot in einem EU-Land zu einem automatischen Verbot in allen anderen führen solle. Deutschland, als einziges EU-Land, in dem der Vertrieb so genannter "gewaltvideos" (bzw. -filme) auch strafrechtlich verfolgt werden kann, bringt hier natürlich einen ganzen Blumenstrauß handfester Interessen mit in die Diskussion.
Dazu passt die gestrige Meldung, dass es wohl Initiativen gebe, um den intra-europäischen Umgang mit "Gewaltvideos und Killerspielen" auf eine Weise zu normieren, dass ein Verbot in einem EU-Land zu einem automatischen Verbot in allen anderen führen solle. Deutschland, als einziges EU-Land, in dem der Vertrieb so genannter "gewaltvideos" (bzw. -filme) auch strafrechtlich verfolgt werden kann, bringt hier natürlich einen ganzen Blumenstrauß handfester Interessen mit in die Diskussion.
soraly,
Donnerstag, 14. Juni 2007, 21:46
Solch eine Hudelei zeigt nur eindeutig die Sinneskrise der FSK. Mit der höchsten Einstufung „ab 18“ noch auf Schnittversionen angewiesen zu sein, ist schlicht und ergreifend absurd. Besteht bei „Hostel II“ tatsächlich eine solche Diskussionsgrundlage, bei der es sich lohnt, den Verleih dazu anzustiften, eine gekürzte Fassung in die Kinos zu verlagern?
Sollen sie doch bitte „ab 21“, „ab 30“ hinterherwerfen. Lächerlicher geht’s kaum noch.
Sollen sie doch bitte „ab 21“, „ab 30“ hinterherwerfen. Lächerlicher geht’s kaum noch.
tornhill,
Donnerstag, 14. Juni 2007, 22:43
Warum pfeift der Verleih nicht einfach auf die Freigabe und bringt ihn ungeprüft in die Säle? Spricht da irgendwas gegen oder fassen die Kinoketten solche Filme nicht einmal mehr mit der Kohlenzange an?
thgroh,
Freitag, 15. Juni 2007, 01:09
Ist wohl in der Tat problematisch. Meines Wissens (ich räume aber gerne ein: vielleicht ist jemand kundiger als ich!) geht damit ein Werbeverbot einher und ein Staatsanwalt könnte nach Gutdünken mal eben 'nen Film ausm Kino rausbeschlagnahmen, wenn in ihm Verdächte hinreichend gediehen sind (eine Freigabe feit vor sowas). Auch andere Komplikationen scheinen sich dadurch zu ergeben, aber ich bin, wie gesagt, in der Hinsicht nicht unbedingt kompetenzreif informiert. Jedenfalls wäre ein ungeprüfter Film im Kino marktwirtschaftlich riskant, to say the least.
@Soraly
Ja.
@Soraly
Ja.
bekay,
Freitag, 15. Juni 2007, 01:45
ja, ungeprüftes und nicht von der juristen-kommission der spio abgesegnetes ist automatisch indiziert. das daraus folgende werbeverbot und wohl auch die möglichkeit der beschlagnahme ist wohl für keine kino-kette verlockend... ich denke, soviel mehr kompetenz braucht man hier nicht, ich habe ja auch nur den immo zusammengefasst ;)
soilworker,
Freitag, 15. Juni 2007, 15:07
Nein, Leute: Nichtgeprüfte Filme sind NICHT automatisch indiziert. Eine automatische Indizierung ist gar nicht möglich (Ausnahme: Periodika und im Wesentlichen inhaltsgleiche Fassungen von indizierten Filmen).
Nicht-geprüfte Filme unterliegen automatisch den Beschränkungen eines mit "Keine Jugendfreigabe" geprüften und gekennzeichneten Filmes. Der wesentliche Unterschied ist, dass nicht-geprüfte Filme indiziert WERDEN KÖNNEN, geprüfte Filme nicht.
Da Kinos, Verleiher und Label aber Teil der großen Filmwirtschaft sind, machen die es sich alle einfach und gehen auf Nummer sicher. Bei geprüften Filmen besteht für den Verleiher oder das Label keine Gefahr, womöglich unwissend Filme mit potentiell strafbaren Inhalten zu verbreiten. Deswegen werden ungeprüfte Filme nur sehr selten in Kinos aufgeführt (in großen Ketten eigentlich gar nicht) und DVDs werden überhaupt nicht ungeprüft veröffentlicht (sieht man mal von einigen Nischen-Labels ab).
Nicht-geprüfte Filme unterliegen automatisch den Beschränkungen eines mit "Keine Jugendfreigabe" geprüften und gekennzeichneten Filmes. Der wesentliche Unterschied ist, dass nicht-geprüfte Filme indiziert WERDEN KÖNNEN, geprüfte Filme nicht.
Da Kinos, Verleiher und Label aber Teil der großen Filmwirtschaft sind, machen die es sich alle einfach und gehen auf Nummer sicher. Bei geprüften Filmen besteht für den Verleiher oder das Label keine Gefahr, womöglich unwissend Filme mit potentiell strafbaren Inhalten zu verbreiten. Deswegen werden ungeprüfte Filme nur sehr selten in Kinos aufgeführt (in großen Ketten eigentlich gar nicht) und DVDs werden überhaupt nicht ungeprüft veröffentlicht (sieht man mal von einigen Nischen-Labels ab).
bekay,
Freitag, 15. Juni 2007, 16:57
argh, inkompetenz. böse sache von mir. aber stimmt ja, besonders wenn wir uns mal den wortlaut des $18 I JuSchG anschauen: "(1) Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien."
der tatbestand für die rechtsfolge "indizierung" ist eine geeignetheit, die erst nachgewiesen werden muss. ungeprüftes ist somit noch nicht automatisch geeignet... und wieder was dazu gelernt!
der tatbestand für die rechtsfolge "indizierung" ist eine geeignetheit, die erst nachgewiesen werden muss. ungeprüftes ist somit noch nicht automatisch geeignet... und wieder was dazu gelernt!
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