Samstag, 4. März 2006
Thema: Kinokultur
Ein Aufführungsverbot wie für den Kannibalenfilm "Rohtenburg" hat es in Deutschland nie zuvor gegeben. Von 1950 bis 1961 durfte nach dem Willen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) der Rossellini-Film "Rom, offene Stadt" nicht gezeigt werden, weil nach ihrer Ansicht die Darstellung der Verbrechen der Deutschen der Völkerverständigung widersprach. Wegen Pornografie wurde 1976 der Pasolini-Film "Salò - oder die 120 Tage von Sodom" verboten. Beide Filme wurden später jedoch freigegeben.
(Quelle) Schon letztens habt ihr dahingehend ziemlichen Quatsch mit Soße geschrieben; aber jetzt widersprecht ihr euch auch noch mit euren Lügenmärchen!

Die Pedanterie, mit der darauf insistiert wird, dass in Deutschland keine Filme verboten würden - naja, jedenfalls so selten, dass man sie an einer Hand abzählen könnte -, grenzt fast schon an aktive Verschleierungspolitik und ist in keiner Weise durch Faktizität gedeckt.

Oder entspricht es seit neuestem der journalistischen Ethik, schlicht und ergreifend Unwahres zu behaupten?


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Thema: Kinokultur
Muss ein Film neunzig Minuten oder länger dauern? Nein, denn es gibt zahlreiche Beweise dafür, dass man auch in deutlich weniger Minuten schöne Geschichten erzählen, politisch agieren oder einfach nur unterhalten kann. Dieses Blog widmet sich solchen Filmen, den Kurzfilmen.


Und einen Takashi-Miike-Newsticker macht Bjoern auch noch.


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