Ein paar ganz einfache Wahrheiten zum Thema Leistungsschutzrecht:

Kein Verlag wird dazu gezwungen, sich und seine Printerzeugnisse im Netz zu präsentieren.

Kein Verlag wird dazu gezwungen, Inhalte welcher Art unentgeltlich ins Netz zu stellen.

Warum andere Unternehmen zur Kasse gebeten sollten, wenn ein Verlag sich aus freien Stücken zu genannten Schritten entschließt, ist nicht einsichtig.

Jeder Verlag, der sich zu den beiden genannten Schritten entschlossen hat, kann durch zwei, drei simple Zeilen Code dafür Sorge tragen, dass Google die Website vollständig ignoriert. Niemand wird dazu gezwungen, bei oder über Google auffindbar zu sein. Wer dies nicht tut, aber über Google jammert, befindet sich in driftigster Erklärungsnot.

Jeder vernünftige Mensch fände es lachhaft, würden in Zukunft Veranstaltungsorte wie Clubs oder Kinos auf die Idee verfallen, Geld von Stadtmagazinen einfordern zu wollen, da diese ja auf deren Veranstaltungstermine verweisen und somit Geld mit einer Meta-Dienstleistung sowie einem infolgedessen attraktiven Werbeumfeld verdienen.

GoogleNews spiegelt keine Texte und Artikel. GoogleNews ist werbefrei. Weite Teile der Printerzeugnisse jener Teile der Presse, die am lautesten heulen, sind online nicht zu finden.


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kommentare dazu:





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