Thema: Kinokultur
Einen Film rechtlich zu verbieten ist nur dann möglich, wenn die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellt und ein Gericht entscheidet, dass der Film gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot von Volksverhetzung oder Pornographie verstößt. "So etwas kommt nur alle Jubeljahre vor", so Hermann Dettbarn von der FSK. Zuletzt 1972, als der Erotikfilm "Im Reich der Sinne" verboten wurde.
(Quelle) Nicht nur, dass Nagisa Oshimas Film aus dem Jahr 1976 ist, wie sich fast schon lächerlich einfach feststellen lässt, es kann nun auch wirklich keinerlei Rede davon sein, dass seit dem Trubel um Im Reich der Sinne kein Film mehr in Deutschland verboten worden wäre...


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